Sonntag, 4. Mai 2008

Noten nur auf Anfrage

Vor einigen Wochen lag in meinem Briefkasten mein neuer Studentenausweis. Schön eigentlich. Erst später ist mir aufgefallen, dass bisher immer ein Notenbogen dabei lag. Im Gegensatz zu diesem Semester. Natürlich hatte ich meine Noten schon im Internet lesen können. Das Problem ist nur: Dort heißt es, die Notenauskunft im Internet sei keine "offizielle, autorisierte, rechtsverbindliche Notenbestätigung". Um die Noten den Eltern zu zeigen, reicht das zwar. Für eine Bewerbung oder für ein Stipendienprogramm aber ist das ein Witz. Ich habe daraufhin bei der zuständigen Dame im Prüfungsamt angerufen. Sie schickte mir zwar einen offiziellen Notenbogen mit der Post zu. Aber die Begründung, warum das nur auf Nachfrage passiert, hat mich wirklich schockiert: "Aus Personalmangel und vielleicht auch um Geld zu sparen".Kann es das sein? Wofür zahle ich eigentlich einen Verwaltungskostenbeitrag, wenn ich nicht einmal mehr eine rechtsverbindliche Notenauskunft erhalte? Sind davon eigentlich alle Studenten betroffen?

13 Kommentare:

Aron Schuster hat gesagt…

neben dem Notenblatt wird seit kurzem aber auch an der Terminübersicht (Rückmeldung, vorlesungsfreie Tage, Ferien, etc..) gespart.
Kein Wunder, dass jeder die Rückmeldung fürs nächste Semester verpennt.

Unknown hat gesagt…

Da ich meinen Notenspiegel (ohne Nachfrage) bekommen habe nehme ich an, dass dies nicht alle Studenten betrifft. Bist du Diplom oder Bachelor Student? Vllt sparen sie ja nur bei den Diplomern ;)

Anonym hat gesagt…

Nö, bei mir gabs auch keine Notenbestätigung ... nett ...

Johannes Liebmann hat gesagt…

@falko:
Ich bin tatsächlich noch Diplom-Student. Das würde mich ja einigermaßen beruhigen, wenn wenigstens die Bachelor-Studenten nicht davon betroffen sind.
Onwohl das ja nun auch nicht nur gerecht und fair wäre.

Anonym hat gesagt…

Bin aber auch Bachelor und hab keinen bekommen...

Anonym hat gesagt…

Das ist ja ziemlich mysteriös, das manche den Notenspiegel einfach so bekommen und andere nicht. Nachdem ja jeder die gleichen Verwaltungskosten zahlt und das ganze ja angeblich gemacht wird um "Geld zu sparen"...

Anonym hat gesagt…

Geld sparen? Das versteh ich auch nicht, ich denke mir, so gut wie jeder Student braucht diesen Bogen ja. Dementsprechend rufen die alle in der FH an oder schreiben Emails (Zeitaufwand für das "knappe" Personal!) und dann muss ihnen der Bogen extra zugeschickt werden, das sind 55 Cent mehr für jede Nachfrage. Also da wäre es doch günstiger, gleich alles zusammen zu verschicken, oder? Sind dann ja nur einmal 55 Cent Porto. Ich finde nicht, dass das eine begründung sein kann.

Anonym hat gesagt…

Das ist wirklich sehr strange!
Ich habe mein Notenblatt auch ein paar Wochen später extra zugesendet bekommen. Das mag aber vielleicht daran liegen, dass es bei einer Arbeit eine Änderung meiner Note gab und sie somit mir nochmal die richtige bestätigen wollten.

Anonym hat gesagt…

Ich bin auch Bachelor Student u. hab auch kein Notenblatt bekommen. Ich frage mich jetzt auch nicht warum ich es nicht bekommen hab, sondern wo eigentlich unser ganzes Geld hinfließt! Bin erst das 2. Semester an der FH, d.h. ich weiß nicht wie es vor ein paar Jahren gelaufen ist. War da der Semesterbeitrag höher? oder sind die mit weniger Geld einfach besser ausgekommen? Naja die FH Würzburg scheint mir eh etwas unorganisiert...

Anonym hat gesagt…

Es könnte durchaus auch möglich sein, dass es sich von Fakultät zu Fakultät unterscheidet.

Johannes Liebmann hat gesagt…

@andreas bauer:
Das ist natürlich möglich. Da alle Studenten den gleichen Verwaltungskostenbeitrag zahlen, wäre das nur umso verrückter.

Anonym hat gesagt…

Um mal nur etwas klarzustellen. Der Verwaltungsbeitrag kommt leider nicht, wie hier von einigen angenommen, der FH oder der Verwaltung der Studenten zugute, sondern fliesst direkt nach München. Was dort die schwarze Regierung damit macht und warum wir von München aus verwaltet werden, weiss ich auch nicht...
Ausserdem bringt die zugeschickte Notenbestätigung eigentlich nichts, da kein Stempel/Unterschrift drauf sind und somit nicht "offiziell" sind.

Johannes Liebmann hat gesagt…

Laut Art. 37 Abs. 5 S. 1 BayVwVfG bedarf es bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, wozu auch die Notenbescheinigung zählt, keiner Unterschrift, er ist formlos möglich und daher voll und ganz wirksam.
Der Verwaltungskostenbeitrag stellt einen Unkostenbeitrag der Studenten zu den Verwaltungsleistungen der Hochschulen dar. Sie sind darüberhinaus sowieso zweckgebunden und fließen keinem anderen Haushaltsposten als den Hochschulen zu. Außerdem sind Hochschulen grundsätzlich ein Kostenfaktor im Staatshaushalt und kein eigenwirtschaftliches Unternehmen. Selbst wenn der Verwaltungskostenbeitrag nicht zweckgebunden wäre, würden die sowieso entstehenden Verwaltungskosten anderweitig durch den Freistaat gedeckt werden müssen. Also zahlen wir eindeutig für die Verwaltung unserer Hochschule und für nichts anderes.