2004 entschied der bayerische Landtag, dass Kommunen eine Zweitwohnungssteuer erheben dürfen. Diese muss zahlen, wer in einer Gemeinde nur einen Zweitwohnsitzt angemeldet hat, tatsächlich aber woanders lebt. Der Gesetzgeber dachte dabei eigentlich an Reiche, die sich in touristisch geprägten Gegenden eine Ferienwohnung leisten. Doch auch Studenten haben häufig ihren Hauptwohnsitz noch in ihrer Heimatgemeinde, um in Vereinen oder der Kommunalpolitik aktiv bleiben zu können, und sind am Studienort nur als Zweitwohnsitz gemeldet. Etliche Hochschulstädte führten bald die Steuer ein und diese Studenten mussten zahlen.
Der RCDS-Landesverband hat diesen Missstand im letzten Jahr thematisiert. So konnte der RCDS den Landtagsabgeordneten Christian Meißner als Unterstützer gewinnen. Nach schweißtreibender Überzeugungsarbeit ist es dem RCDS dann gelungen, die CSU-Fraktion im Landtag auf seine Seite zu ziehen. So sprach sich tatsächlich in diesem Jahr die CSU dafür aus, Auszubildende, Schüler und Studenten von der Steuer auszunehmen. Die rechtliche Umsetzung dieses Beschlusses durch die Staatsregierung ist so gut wie sicher. Studenten sparen so bares Geld!
Samstag, 24. Mai 2008
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