Montag, 19. Mai 2008

GEZ. Schon gezahlt?! – Aber muss ich das überhaupt?

Viele von euch werden wohl auch schon öfters die hellgrünen Briefe der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Briefkasten gefunden haben, mit der Aufforderung einen gerätebezogenen Obolus zu zahlen. Dass diese Gebühren sinnvoll sind, steht außer Frage, erfüllen die Anstalten doch einen Bildungsauftrag und gewährleisten die Meinungsfreiheit und -vielfalt in unserem Staat. Aber als Student wird der Geldbeutel schon sehr durch Studienbeiträge und steigende Wohnungs- und Energiekosten belastet.

Meiner Meinung nach muss das System der gerätebezogenen Gebühren deshalb dringend überdacht werden. Es wäre sinnvoll, die Gebühren an die Person und nicht an das Gerät zu binden, sozusagen eine ‚Medienabgabe’. Niemand wird mehrfach belastet und nur Bürger mit Einkommen würden zur Finanzierung herangezogen werden. Als Student wäre man bis zum Berufseintritt von der ‚Medienabgabe’ befreit.

Bafög-Empfänger haben es übrigens gut: Die können sich schon jetzt für die Dauer des Studiums von den Gebühren offiziell befreien lassen. Für die anderen bleibt zu hoffen, dass bald Bewegung in diese Sache kommt.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Zugegeben, ich zahle zur Zeit gar keine Gebühren. Nachdem ich aber wirklich nur selten fernsehe, hält sich mein schlechtes Gewissen in Grenzen. L.

Anonym hat gesagt…

In diesem Artikel gibt es einige Fehler:
- Man kann sich nicht für das gesamte Studium befreien lassen!
- GEZ muss bezahlt werden, wer ein entsprechendes Gerät hat. Das ist Fakt! Wer es nicht angibt, der zahlt illegalerweise nicht.

Anonym hat gesagt…

Wo wir doch hier schon so genau sind... Auch im letzten Kommentar von "anonym" hat sich der listige Fehlerteufel eingeschlichen.

Die GebührenEinzugsZentrale muss nämlich nicht von jedem Gerätebesitzer bezahlt werden, sondern schlicht die Rundfunkgebühr.